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Religionsfreiheit – ein fundamentales Menschenrecht

Religionsfreiheit – ein fundamentales Menschenrecht

Wie weit geht die Freiheit eines Jeden in einer religiös pluralistischen Gesellschaft?

(Lü) Im Rahmen des Alexe Forums war Frau Professorin Dr. Marianne Heimbach-Steins von der Universität Münster am 26. Juni um 19 Uhr zu Gast am Alexandrine-Hegemann Berufskolleg und hielt vor zahlreichem Publikum einen Vortrag zum Thema Religionsfreiheit.

Trotz der eindeutigen Aussagen zu diesem Menschenrecht (durch die Erklärung der Menschenrechte von 1948, des Grundgesetzes von 1949, des 2. Vatikanischen Konzils von 1965 u.a.) werden heute auf der Erde Menschen wegen ihrer Religion benachteiligt, verfolgt, misshandelt und ermordet.
Die Referentin betonte, dass Religionsfreiheit wie alle Menschenrechte ein Individualrecht ist. Damit ist verbunden das Recht, einer Religion oder Weltanschauung anzugehören, das öffentlich zu bekennen und sich mit anderen zu organisieren; ferner ist damit das Recht verbunden, die Religion zu wechseln. Neben dieser positiven Religionsfreiheit gibt es auch die negative Religionsfreiheit, d.h. das Recht aus einer Religion auszutreten und ohne Glauben zu leben bzw. keine Weltanschauung zu vertreten.
Der Staat hat die Aufgabe, die Religionsfreiheit zu schützen. Er selbst muss weltanschaulich neutral sein und darf die Religionsgemeinschaften nicht bestimmen bzw. funktionalisieren. Die Religionsgemeinschaften dürfen ihrerseits nicht politisch agieren. Wohl können einzelne Menschen sich politisch betätigen.
Das Verhältnis von Staat und Kirche ist in Europa sehr verschieden. Frankreich z.B. vertritt eine strikte Trennung von Staat und Kirche , in England und den skandinavischen Ländern besteht ein Staatskirchentum und Deutschland lebt eine kooperative Haltung. Das hat gut funktioniert solange Deutschland noch eine religiös gesehen recht homogene Gemeinschaft war. Doch die religiöse Situation hat sich in den letzten Jahrzehnten durch die Wende im Jahre 1989 und die Arbeits- und Fluchtmigration stark geändert.

Circa 50% der Bevölkerung gehören einer christlichen Kirche an und über 30% sind ohne Religionszugehörigkeit . Darüber hinaus gehören ungefähr 4 Millionen Menschen der islamischen Religion an, es gibt circa 110.000 jüdische BürgerInnen und weitere BügerInnen, die einer anderen religiösen Gemeinschaft oder Weltanschauung angehören. Von daher bekommt das Recht auf Religionsfreiheit eine wachsende Bedeutung.

Grundrechtskonflikte, bei denen z.B. die Religionsfreiheit mit der Berufsausübungsfreiheit kollidiert, müssen neu ausgehandelt werden. Bei der Diskussion um die Bedeutung von religiösen Symbolen wie das muslimische Kopftuch , die jüdische Kippa oder das christliche Kreuz gibt es nicht nur eine Lesart und somit kann es laut Frau Heimbach-Steins keine generelle Regelung geben, sondern muss auch hier der konkrete Fall ausgehandelt werden. Ein Missverständnis wäre es zu meinen, dass die Religionsfreiheit die Religionen selbst schützt. Sie schützt die Freiheit des Einzelnen, sie schützt aber nicht die Religionen vor
Kritik. Nur eine konstruktive Auseinandersetzung kann uns hier weiterbringen.

Im Anschluss an den Vortrag ergab sich noch eine angeregte Diskussion mit vielen Fragen und Stellungnahmen aus dem Publikum und so war es trotz der Hitze ein aufschlussreicher und informativer Abend.


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Alexandrine-Hegemann Berufskolleg

Werkstättenstr. 16-18
45659 Recklinghausen
 
Telefon: 0 23 61 - 937 26-0
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