Erzieherinnen- und Erzieherausbildung / Fachschule des Sozialwesens (FSW)
Staatlich anerkannte Erzieherin / Staatlich anerkannter Erzieher
Fachschule für Sozialwesen - Fachrichtung: Sozialpädagogik
Dauer: 3 Jahre
1. Informationen zur Anmeldung
- Online-Anmeldung oder das Anmelde-Formular zum Ausdrucken
- Nachweis der Fachhochschulreife bzw. Allgemeinen Hochschulreife (jeweils Kopie des Zeugnisses) oder Nachweis einer einschlägigen Berufsausbildung
- Nachweis über 240 Stunden einschlägiger beruflicher Tätigkeiten bzw. Praktika (ggf. Sonderbedingungen bitte erfragen – Einzelfallentscheidungen)
- Erweitertes Führungszeugnis (kann nachgereicht werden)
2. Aufnahmevoraussetzungen
- Fachoberschulreife – und Abschluss eines berufsqualifizierenden Bildungsganges von zweijähriger Dauer, z.B. Kinderpfleger*in, Sozialassistent*in oder
- Fachoberschulreife und eine einschlägige Berufstätigkeit von 5 Jahren oder
- Fachoberschulreife, eine abgeschlossene nicht einschlägige Berufsausbildung und Nachweis von einschlägigen beruflichen Tätigkeiten (Praktika) im Umfang von 240 Stunden oder
- Fachhochschulreife im Sozial- und Gesundheitswesen oder
- Hochschulzugangsberechtigung (Abitur, Fachabitur) und Nachweis von einschlägigen beruflichen Tätigkeiten (Praktika) im Umfang von 240 Stunden bzw. den Nachweis über das Antreten eines solchen Praktikums
Außerdem
- der Nachweis der persönlichen Eignung durch ein erweitertes Führungszeugnis, das zum 1.8. des Kalenderjahres nicht älter als drei Monate sein darf.
Hinweis
Bundesfreiwilligendienst und Freiwilliges Soziales Jahr werden als Zeiten einschlägiger beruflicher Tätigkeiten anerkannt.
3. Ziel der Ausbildung
Staatliche Anerkennung als Erzieherin / Erzieher.
4. Unterricht
Lernbereiche/Fächer: | Unterstufe | Oberstufe |
---|---|---|
Berufsübergreifender Lernbereich: | ||
Deutsch / Kommunikation | 2 | 2 |
Englisch | 2 | 1 |
Politik / Gesellschaftslehre | 2 | 1 |
Naturwissenschaften | 2 | 2 |
Berufsbezogener Lernbereich: | ||
---|---|---|
Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiter entwickeln | 3 | 2 |
Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten | 4 | 3 |
Lebenswelten und Diversitäten wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern | 3 | 3 |
Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten | 8 | 7 |
Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten sowie Übergänge unterstützen | 2 | 2 |
Institution und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren | 1 | 3 |
Evangelische Religionslehre / Religionspädagogik Katholische Religionslehre / Religionspädagogik | 2 | 2 |
Vertiefungsbereich | 4 | 6 |
Projektarbeit | 0 | 2 / 6 |
Sozialpädagogische Praxis in Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (davon praxisbegleitender Unterricht im Berufspraktikum 160 - 200 Unterrichtsstunden)
Differenzierungsbereich: | ||
---|---|---|
z.B. Instrumental | 1 | 1 |
Gesamt | 36 | 36 |
5. Praktikum
In den ersten beiden Ausbildungjahren werden Praktika von jeweils 8 Wochen abgeleistet.
6. Berufspraktikum
Im dritten Ausbildungjahr schließen sie einen Praktikantenvertrag mit dem Träger einer sozialpädagogischen Einrichtung. Während des Berufspraktikums werden Sie unterrichtlich nach einem gesonderten Ausbildungsplan unseres Berufskollegs begleitet. Außerdem berät Sie eine Lehrperson in der praktischen Arbeit.
Am Ende des Berufspraktikums findet eine fachpraktische Prüfung in Form eines Kolloquiums statt.
Das Berufspraktikum wird mit ca. 1.300 € pro Monat vergütet.
7. Prüfung
Fachschulexamen (am Ende der Oberstufe):
- 3 Klausuren aus dem berufsbezogenen Lernbereich (siehe oben)
Am Ende des Berufspraktikums findet eine fachpraktische Prüfung in Form eines Kolloquiums statt.
8. Berufs- und Arbeitsfelder
Erzieherinnen und Erzieher können in vielen verschiedenen Einrichtungen eingesetzt werden, z.B.
- in Tageseinrichtungen für Kinder,
- in Familienzentren,
- in Offenen Ganztagsschulen,
- in Kinderheimen,
- in Wohngruppen,
- in Einrichtungen für Betreutes Wohnen,
- in Freizeit und Tourismus,
- in der mobilen Kinder- und Jugendarbeit,
- als „Streetworker“,
- in Kurhäusern,
- in Mutter-Kind-Heimen,
- als Tagesmutter oder -vater,
- bei Jugendverbänden,
- in der Familienhilfe.
Hinweis zum „Aufstiegs-BAföG“
Für diese Ausbildung kann bei der Bezirksregierung Köln „Aufstiegs-BAföG“ beantragt werden. Das "Aufstiegs-BAföG" (ehemals "Meister-BAföG") stellt eine Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) dar. Es ist gleich zu setzen mit dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) in der beruflichen Bildung. Durch verschiedene Komponenten (z. B. Zuschuss, zinsgünstiges Darlehen, Kinderbetreuungszuschlag, Beitrag zum Lebensunterhalt) werden Personen unterstützt, die sich auf einen anspruchsvollen Fortbildungsabschluss vorbereiten. Nähere Informationen erhalten Sie hier:
Kontakt
Bildungsgangleiterin: Frau Jesussek
Alexandrine-Hegemann-BerufskollegWerkstättenstraße 16-18
45659 Recklinghausen
Ansprechpartnerin im Sekretariat: Frau Pieniak
Tel. 0 23 61 / 93 72 60Fax 0 23 61 / 93 72 618
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Homepage: www.ah-bk.de