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Corona-Maßnahmen zu Beginn des neuen Schuljahres

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

auch zu Beginn des neuen Schuljahres gilt es, an unserer Schule Maßnahmen zum Schutz vor einer Corona-Infektion durchzuführen.

Grundlegend gelten aktuell die Vorgaben, die schon vor den Sommerferien umgesetzt worden sind:

- Abstandsregelungen

- Maskenpflicht im Klassenraum, nicht auf dem Außengelände

- regelmäßiges Lüften und

- Testen

 

Für das Testen gilt aktuell:

Vollständig Geimpfte sowie von Corona-Genesene unterliegen NICHT der Testpflicht (können sich aber freiwillig testen lassen). Ein entsprechender Nachweis über die vollständige Impfung bzw. die Genesung ist der Schule vorzulegen.

Wenn kein Nachweis vorliegt, erfolgt eine Testung in der Schule.

Pro Woche werden an unserer Schule mindestens zwei Selbsttest jeweils zu Beginn eines Unterrichtstages durchgeführt.

Schülerinnen und Schüler können zudem einen in einer anerkannten Teststation durchgeführten Schnelltest vorlegen, der jedoch nicht älter als 48 Stunden sein darf. Bei Vorlage in der Schule entfällt dann der Test.

Die Eltern bzw. Erziehungsverantwortlichen der nicht volljährigen Schülerinnen und Schüler, die ab dem 18.08.2021 unsere Schule besuchen, bitten wir, eine der beiden angefügten Erklärungen zur Testung in der Schule auszufüllen und am „ersten Schultag“ ihren Kindern mit in die Schule zu geben.

Einwilligung Selbsttest

Nicht-Einwilligung Selbsttest

Möge es uns in gemeinsamer Achtsamkeit und Verantwortung gelingen, die Herausforderungen dieser Pandemie zu bewältigen.

 

Herzlich grüßt Sie

 

Gregor Rüter

Schulleiter


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Alexandrine-Hegemann Berufskolleg

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45659 Recklinghausen
 
Telefon: 0 23 61 - 937 26-0
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