Erzieherinnen- und Erzieherausbildung/Fachschule des Sozialwesens (FSW) Praxisintegrierte Ausbildungsform (PiA)
Erzieherinnen- und Erzieherausbildung/Fachschule des Sozialwesens (FSW) – Praxisintegrierte Ausbildungsform (PiA)
Dauer: 3 Jahre
Wenn Sie
- gerne für und mit Menschen arbeiten,
- Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in sozialpädagogischen Einrichtungen betreuen und in ihrer Persönlichkeitsentwicklung begleiten und unterstützen möchten und
- eine Tätigkeit in einer Tageseinrichtung für Kinder, in schulischen Ganztagsangeboten (OGGS), in der offenen Kinder- und Jugendarbeit, in einer stationären oder teilstationären Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe (Wohngruppe, Tagesgruppe, etc.) oder in der offenen Kinder- und Jugendarbeit suchen,
dann ist für Sie diese Berufsausbildung sicher das Richtige!
Anstelle der „klassischen“ Ausbildungsform (2 Jahre Schule / 1 Jahr Berufspraktikum) erfolgt in der „PiA“ über drei Jahre ein wöchentlicher Wechsel von Lernort Schule und sozialpädagogische Einrichtung und ist damit geprägt durch eine enge Verbindung von fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnissen der Pädagogik. Über die gesamte 3-jährige Ausbildungszeit erhalten Sie eine vertraglich abgesicherte Bezahlung!
1. Ziel der Ausbildung
Berufsabschluss „Staatlich anerkannter Erzieher" (m, w, d)
2. Aufnahmevoraussetzungen
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Fachhochschulreife im Sozial- und Gesundheitswesen
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Hochschulzugangsberechtigung (Abitur, Fachabitur) und Nachweis von einschlägigen beruflichen Tätigkeiten (Praktika) im Umfang von 240 Stunden bzw. den Nachweis über das Antreten eines solchen Praktikums
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Fachoberschulreife und Abschluss eines berufsqualifizierenden Bildungsganges von zweijähriger Dauer, z.B. Kinderpfleger:in, Sozialassistent:in
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Fachoberschulreife und eine einschlägige Berufstätigkeit von 5 Jahren
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Fachoberschulreife, eine abgeschlossene nicht einschlägige Berufsausbildung und Nachweis von einschlägigen beruflichen Tätigkeiten (Praktika) im Umfang von 240 Stunden (Vollzeit oder Teilzeit)
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Nachweis über einen 3-jährigen Ausbildungsvertrag bei einem anerkannten Träger der Kinder- und Jugendhilfe, der mit dem AHBK kooperiert sowie
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Nachweis der persönlichen Eignung, durch die Vorlage eines aktuellen erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses. Dieses muss spätestens am ersten Schultag vorliegen und das Ausstellungsdatum darf zu diesem Zeitpunkt drei Monate nicht überschreiten.
Hinweis:
Bundesfreiwilligendienst und Freiwilliges Soziales Jahr werden als Zeiten einschlägiger beruflicher Tätigkeiten anerkannt.
Wenn Sie Fragen zur Anerkennung Ihrer beruflichen oder schulischen Eingangsvoraussetzungen haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Schule.
3. Bewerbungsverfahren
- Sie bewerben sich direkt bei einem „PiA“ anbietenden Träger und am AH-BK (Bewerbungsunterlagen: Siehe 4. Anmeldung)
- Wir prüfen Ihre Bewerbungsunterlagen. Danach erfolgt eine schriftliche Mitteilung an Träger und Bewerber/-in, ob die Eingangsvoraussetzungen erfüllt sind.
- Wir laden Sie zu einem Kontaktgespräch am AH-BK ein, um Sie kennenzulernen.
- Der Träger füllt bei Zusage eines „PiA-Praktikumsplatzes die Absichtserklärung aus.
- Sie oder der Träger reichen die ausgefüllte Absichtserklärung als Ergänzung zu den bereits eingereichten Bewerbungsunterlagen am AH-BK ein.
- Sie und der Träger erhalten eine schriftliche Benachrichtigung über die Aufnahme am AHBK.
Sie reichen Ihren Praktikumsvertrag des Trägers in der Schule ein.
4. Benötigte Unterlagen für die Anmeldung am AHBK
- Online-Anmeldung oder das Anmelde-Formular zum Ausdrucken
- Tabellarischer Lebenslauf
- Zeugnisse (jeweils als Kopie) über die Fachoberschulreife, bzw. Fachhochschulreife oder Allgemeine Hochschulreife
- ggf. Nachweise über (einschlägige) Berufsausbildung
- ggf. Nachweis über 240 Stunden einschlägiger beruflicher Tätigkeiten bzw. Praktika bzw. Nachweis, dass die erforderlichen Praktika noch abgeleistet werden
Die Absichtserklärung des Trägers, den Vertrag mit dem Träger und das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis reichen Sie nach.
5. Organisation Unterricht/Praxis
In der praxisintegrierten Ausbildung findet während der gesamten Ausbildungszeit ein wöchentlicher Wechsel von Unterricht an der Fachschule und Arbeit in der sozialpädagogischen Einrichtung statt.
1. Jahr |
3 Tage Schule (Mittwoch bis Freitag)- 2 Tage Praxis pro Woche (Montag, Dienstag) |
2. Jahr | 2 Tage Schule (Montag, Dienstag) - 3 Tage Praxis pro Woche (Mittwoch bis Freitag) |
3. Jahr | 2 Tage Schule (Donnerstag, Freitag) - 3 Tage Praxis pro Woche (Montag bis Mittwoch) |
Der Unterricht in der Fachschule erfolgt in Unter-, Mittel- und Oberstufe in folgenden Fächern bzw. Lernfeldern:
Berufsübergreifender Lernbereich: | ||
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Deutsch/Kommunikation | ||
Englisch | ||
Politik / Gesellschaftslehre | ||
Naturwissenschaften |
Berufsbezogener Lernbereich: Lernfelder | ||
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Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiter entwickeln | ||
Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten | ||
Lebenswelten und Diversitäten wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern | ||
Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten | ||
Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten sowie Übergänge unterstützen | ||
Institution und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren | ||
Religionslehre / Religionspädagogik | ||
Vertiefungsbereiche (1. Bildungsbereich / 2. Arbeitsfeld) | ||
Projektarbeit | ||
Praxis in Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene |
Differenzierungsbereich: | ||
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z.B. Instrumentalunterricht, Theaterspiel |
6. Berufs- und Arbeitsfelder
Erzieherinnen und Erzieher können in vielen verschiedenen Einrichtungen eingesetzt werden, z.B.
- in Tageseinrichtungen für Kinder,
- in Offenen Ganztagsschulen (OGGS)
- in Kinderheimen und Wohngruppen,
- in Einrichtungen für Betreutes Wohnen,
- in Freizeit und Tourismus,
- in der mobilen Kinder- und Jugendarbeit, („Streetworker“),
- in Kurhäusern,
- in Mutter-Kind-Heimen,
- als Tagesmutter oder -vater,
- bei Jugendverbänden,
- in der Familienhilfe.
- …
7. Duales Studium „Soziale Arbeit“ an der Fachhochschule des Mittelstands
Das AH-BK hat in Kooperation mit der Fachhochschule des Mittelstands (FHM) eine Partnerschaft geschlossen, die es ermöglicht, in weniger als vier Jahren drei anerkannte Abschlüsse zu erwebern. Durch diese Möglichkeit kann man nach weniger als vier Jahren sowohl staatlich anerkannte/r Erzieher*in, staatlich anerkannte/r Sozialarbeiter*in sowie auch Absolvent:in des dualen Studiengang B.A. Soziale Arbeit & Management werden.
Bildungsgangleiterin: Frau Denniger
Alexandrine-Hegemann-BerufskollegWerkstättenstraße 16-18
45659 Recklinghausen
Ansprechpartnerin im Sekretariat: Frau Pieniak
Tel. 0 23 61 / 93 72 60Fax 0 23 61 / 93 72 618
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Homepage: www.ah-bk.de