Erzieherinnen- und Erzieherausbildung/Fachschule des Sozialwesens (FSW) Praxisintegrierte Ausbildungsform (PiA)
Erzieherinnen- und Erzieherausbildung/Fachschule des Sozialwesens (FSW) – Praxisintegrierte Ausbildungsform (PiA)
Dauer: 3 Jahre
Wenn Sie
- gerne für und mit Menschen arbeiten,
- Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in sozialpädagogischen Einrichtungen betreuen und in ihrer Persönlichkeitsentwicklung begleiten und unterstützen möchten und
- eine Tätigkeit in einer Tageseinrichtung für Kinder, in schulischen Ganztagsangeboten (OGGS), in der offenen Kinder- und Jugendarbeit, in einer stationären oder teilstationären Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe (Wohngruppe, Tagesgruppe, etc.) oder in der offenen Kinder- und Jugendarbeit suchen,
dann ist für Sie diese Berufsausbildung sicher das Richtige!
Anstelle der „klassischen“ Ausbildungsform (2 Jahre Schule / 1 Jahr Berufspraktikum) erfolgt in der „PiA“ über drei Jahre ein wöchentlicher Wechsel von Lernort Schule und sozialpädagogische Einrichtung und ist damit geprägt durch eine enge Verbindung von fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnissen der Pädagogik. Über die gesamte 3-jährige Ausbildungszeit erhalten Sie eine vertraglich abgesicherte Bezahlung!
1. Informationen zur Anmeldung
- Erklärung zum Bewerbungsverfahren
- Online-Anmeldung oder das Anmelde-Formular zum Ausdrucken
- Zeugnisse (jeweils als Kopie) über die Fachoberschulreife, bzw. Fachhochschulreife oder Allgemeine Hochschulreife
- Nachweise über (einschlägige) Berufsausbildung (ggf. Sonderbedingungen bitte erfragen - Einzelfallentscheidungen)
- Nachweis über 240 Stunden einschlägiger beruflicher Tätigkeiten bzw. Praktika
- Erweitertes Führungszeugnis (kann nachgereicht werden)
- Absichtserklärung des einstellenden Trägers (kann nachgereicht werden)
Die Bewerbungsunterlagen können ganzjährig eingereicht werden!
Verzeichnis von Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, die PiA-Plätze anbieten.
2. Ziel der Ausbildung
Berufsabschluss „Staatlich anerkannter Erzieher" (m, w, d)
3. Aufnahmevoraussetzungen
- Fachoberschulreife – und Abschluss eines berufsqualifizierenden Bildungsganges von zweijähriger Dauer, z.B. Kinderpfleger*in, Sozialassistent*in oder
- Fachoberschulreife und eine einschlägige Berufstätigkeit von 5 Jahren oder
- Fachoberschulreife, eine abgeschlossene nicht einschlägige Berufsausbildung und Nachweis von einschlägigen beruflichen Tätigkeiten (Praktika) im Umfang von 240 Stunden oder
- Fachhochschulreife im Sozial- und Gesundheitswesen oder
- Hochschulzugangsberechtigung (Abitur, Fachabitur) und Nachweis von einschlägigen beruflichen Tätigkeiten (Praktika) im Umfang von 240 Stunden bzw. den Nachweis über das Antreten eines solchen Praktikums
Außerdem
- Nachweis über einen 3-jährigen Ausbildungsvertrag bei einem anerkannten Träger der Kinder- und Jugendhilfe sowie
- der Nachweis der persönlichen Eignung durch ein erweitertes Führungszeugnis, das zum 1.8. des Kalenderjahres nicht älter als drei Monate sein darf.
Hinweis
Bundesfreiwilligendienst und Freiwilliges Soziales Jahr werden als Zeiten einschlägiger beruflicher Tätigkeiten anerkannt.
Fragen
Wenn Sie Fragen zur Anerkennung Ihrer beruflichen oder schulischen Eingangsvoraussetzungen haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Schule. Beachten Sie bitte auch die FAQs, wo Fragen bezüglich Erzieher/-innen-Ausbildung beantwortet werden.
4. Vergütung
Bezahlung kirchlicher Träger Bistum Münster/Öffentlicher Dienst: | |
---|---|
1. Jahr | 1140,69 € brutto |
2. Jahr | 1202,07 € brutto |
3. Jahr | 1303,38 € brutto |
Die Höhe der Vergütung kann je nach Träger unterschiedlich ausfallen.
5. Organisation Unterricht/Praxis
In der praxisintegrierten Ausbildung findet während der gesamten Ausbildungszeit ein wöchentlicher Wechsel von Unterricht an der Fachschule und Arbeit in der sozialpädagogischen Einrichtung statt.
1. Jahr | 3 Tage Schule - 2 Tage Praxis pro Woche |
2. Jahr | 2 Tage Schule - 3 Tage Praxis pro Woche |
3. Jahr | 2 Tage Schule - 3 Tage Praxis pro Woche |
Der Unterricht in der Fachschule erfolgt in Unter-, Mittel- und Oberstufe in folgenden Fächern bzw. Lernfeldern:
Berufsübergreifender Lernbereich: | ||
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Deutsch/Kommunikation | ||
Englisch | ||
Politik / Gesellschaftslehre | ||
Naturwissenschaften |
Berufsbezogener Lernbereich: Lernfelder | ||
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Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiter entwickeln | ||
Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten | ||
Lebenswelten und Diversitäten wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern | ||
Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten | ||
Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten sowie Übergänge unterstützen | ||
Institution und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren | ||
Religionslehre / Religionspädagogik | ||
Vertiefungsbereiche (1. Bildungsbereich / 2. Arbeitsfeld) | ||
Projektarbeit | ||
Praxis in Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene |
Differenzierungsbereich: | ||
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z.B. Instrumentalunterricht, Theaterspiel |
6. Berufs- und Arbeitsfelder
Erzieherinnen und Erzieher können in vielen verschiedenen Einrichtungen eingesetzt werden, z.B.
- in Tageseinrichtungen für Kinder,
- in Offenen Ganztagsschulen (OGGS)
- in Kinderheimen und Wohngruppen,
- in Einrichtungen für Betreutes Wohnen,
- in Freizeit und Tourismus,
- in der mobilen Kinder- und Jugendarbeit, („Streetworker“),
- in Kurhäusern,
- in Mutter-Kind-Heimen,
- als Tagesmutter oder -vater,
- bei Jugendverbänden,
- in der Familienhilfe.
- …
7. Bewerbungsverfahren
- Bewerbung direkt bei einem „PiA“ anbietenden Träger und am AH-BK (Bewerbungsunterlagen siehe unten)
- Prüfung der Bewerbungsunterlagen in der Schule, danach schriftliche Mitteilung an Träger und Bewerber/-in, ob die Eingangsvoraussetzungen erfüllt sind
- Bei Zusage eines „PiA-Praktikumsplatzes - Ausfüllen der Absichtserklärung durch den Träger
- Einreichen der ausgefüllten Absichtserklärung (durch Träger oder Bewerber/-in) als Ergänzung zu den bereits eingereichten Bewerbungsunterlagen am AH-BK
- Bewerbungsgespräch am AH-BK
- Einreichen des Praktikumsvertrages des Trägers in der Schule
- Schriftliche Benachrichtigung von der Schule über die Aufnahme an Bewerber/-in und Träger
Bildungsgangleiterin: Frau Jesussek
Alexandrine-Hegemann-BerufskollegWerkstättenstraße 16-18
45659 Recklinghausen
Ansprechpartnerin im Sekretariat: Frau Pieniak
Tel. 0 23 61 / 93 72 60Fax 0 23 61 / 93 72 618
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Homepage: www.ah-bk.de