Inklusion am Alexandrine-Hegemann-Berufskolleg
Als bischöfliches Berufskolleg ist die Grundlage unseres sonderpädagogischen Engagements die christliche Sicht des Menschen und der Welt. Das Leitbild der Katholischen Schulen im Bistum Münster sieht im „Menschen ein Geschöpf Gottes“ und die Würde des Menschen dadurch begründet, „dass jeder Mensch von Gott als sein Ebenbild geschaffen wurde und geliebt wird, unabhängig davon, was er ist und was er kann.“
Ausdrücklich fordert das Leitbild, Raum für die Entwicklung der vielfältigen Talente und Begabungen zu geben und zum „Finden je eigener Ziele, d. h. zu persönlichen Lebensentwürfen“ anzuregen. Unsere Schule soll daher Lebensraum sein, „der bestimmt ist von der Suche nach Gemeinsamkeit, gegenseitigem Vertrauen und Respekt vor Verschiedenheit.“
Im Sinne des Leitbildes der katholischen Schulen im Bistum Münster - „Damit der Mensch sein Ziel erreicht“ - tragen wir am Alexandrine-Hegemann-Berufskolleg aktiv dazu bei, die vielfältigen Begabungen und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler mit und ohne Beeinträchtigungen zu entfalten.
Die Namensgeberin unserer Schule, Alexandrine Hegemann, hat sich zeitlebens in ihrer Hinwendung zu armen und benachteiligten Kindern und Jugendlichen ohne Bildungschancen für die Verbesserung ihrer Lebenssituationen und -perspektiven eingesetzt. Sie gab durch ihr Wirken entscheidende Impulse für eine Professionalisierung der Erziehungs- und Bildungsarbeit und legte den Grundstein für verschiedene Erholungsmaßnahmen des Caritasverbandes, an denen bis heute zahlreiche Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit und ohne Beeinträchtigungen teilnehmen.
Für Alexandrine Hegemanns Leben war Programm, was in den folgenden Sätzen Ausdruck findet: „Möchten uns doch unsere Kinder heilig sein! Sie werden uns reich und glücklich machen.“ Diese an Mk 10,13-16 angelehnte Äußerung hat bis heute nichts an Impulskraft eingebüßt. In der Zuwendung zu Menschen mit Beeinträchtigungen sehen wir als Christen eine wichtige Aufgabe und ein Zeichen christlicher Solidarität.
Träger und Schulgemeinschaft wollen mit der zielgleichen Förderung von sinnesgeschädigten und körperbehinderten Kindern sowie Kindern mit einer sozial-emotionalen Beeinträchtigung einen Beitrag zur Fortsetzung der Integrationsarbeit der Grundschulen im Gemeinsamen Unterricht (GU) und sonderpädagogischen Förderung in der Sekundarstufe I leisten. Dabei leitet uns die Überzeugung, dass wir dem Wunsch der anfragenden Eltern, die bewusst den Gemeinsamen Unterricht für ihre Kinder und Jugendlichen in der Primarstufe bzw. der Sekundarstufe I gewollt haben und eine Fortsetzung der zielgleichen Förderung ausdrücklich auch in der Sekundarstufe II anstreben, entsprechen.
In allen Fragen zur Inklusion arbeitet das Alexandrine-Hegemann-Berufskolleg gegenwärtig mit der bischöflichen Maristen-Realschule in Recklinghausen zusammen. Schülerinnen und Schüler dieser Schule, bei denen in der Sekundarstufe I sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt worden ist und die sich für den Besuch unserer Schule entscheiden, werden gemäß § 17 AO-SF weiter sonderpädagogisch gefördert.
Hierzu kommt es beim Schulträger zu entsprechenden Abordnungen von Sonderpädagoginnen und -pädagogen sowie Integrationshelferinnen an unser Berufskolleg. Dabei können an unserer Schule grundlegend alle Förderschwerpunkte, die an der Maristen-Realschule mit zielgleicher Förderung begleitet werden, fortgeführt werden. Bislang wurden an unserer Schule Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen in den Bereichen „Sehen“ und „körperliche und motorische Entwicklung“ gefördert. Die Berücksichtigung von Schülerinnen und Schüler anderer Schulen der Sekundarstufe I ist vorgesehen.
Das schuleigene pädagogische Konzept zur sonderpädagogischen Förderung ist seitens der Bezirksregierung Münster genehmigt.