Prof. Dr. Marianna Heimbach-Steins, Münster: Religionsfreiheit - ein fundamentales Menschenrecht
Ausgabe Juni 2019
Christlich-islamische Arbeitsgemeinschaft Recklinghausen
Förderverein „Garten der Religionen Recklinghausen"
Gesellschaft für Christlich-jüdische Zusammenarbeit Recklinghausen
Kath. Kreisbildugswerk Recklinghausen
In der Erklärung der Menschenrechte vom 10.12.1948 heißt es: "Jeder Mensch hat Anspruch auf Gedanken, Gewissens- und Religionsfrelheit, dieses Recht umfasst die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung zu wechseln sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, in der Öffentlichkeit oder privat, durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Vollziehung von Riten zu bekunden." Ebenso hat das Grundgesetz von 1949 die Religionsfreiheit mit dem Satz (Art 4, Absatz 1,2) festgelegt: "Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich." In einer Erklarung des 2. Vatikanischen Konzils (1962 - 1965) heißt es: "dass die menschliche Person das Recht auf religiöse Freiheit hat." Im Koran (Sure 2,256) wird gesagt: „Es gibt keinen Zwang in der Religion." Trotz dieser eindeutigen Aussagen werden heute auf der Erde Menschen wegen ihrer Religion benachteiligt, verfolgt und misshandelt. Deswegen gilt es, laut und deutlich dieses fundamentale Menschenrecht einzufordern und sich fur die Verfolgten einzusetzen.
Mittwoch, 26. Juni, 19 Uhr
im Alexandrine-Hegemann-Berufskolleg Werkstättenstr. 16-18; Der Eintritt ist frei!